Entwicklungsphase
AGB / Nutzungsbedingungen
Vorläufige Nutzungsbedingungen für Feldagent als Softwareprojekt in Entwicklung. Diese Bedingungen ersetzen keine juristische Prüfung vor einem kommerziellen Betrieb.
Wichtiger Hinweis
Feldagent hat noch keine gegründete Gesellschaft. Diese AGB sind eine transparente Entwicklungsfassung und müssen vor Pilotverträgen, Zahlungsannahme oder produktivem Betrieb juristisch geprüft und mit echten Anbieterangaben ergänzt werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB/Nutzungsbedingungen beschreiben die vorläufigen Bedingungen für die Nutzung von Feldagent während der Entwicklungs-, Test- und Vorbereitungsphase.
Feldagent ist derzeit ein Softwareprojekt in Entwicklung. Es besteht noch keine eingetragene Gesellschaft für Feldagent und kein regulärer kommerzieller SaaS-Betrieb.
Für eine spätere produktive oder kostenpflichtige Nutzung werden diese Bedingungen vor Vertragsschluss aktualisiert und müssen den Nutzern klar zur Verfügung gestellt und akzeptiert werden.
2. Kein öffentliches kommerzielles Angebot
Die Website, Produktbeschreibungen, Preise, Demos und Dokumentationen dienen aktuell der Produktentwicklung, Marktvalidierung und Vorbereitung.
Solange keine individuelle Pilotvereinbarung oder ein separater Vertrag besteht, entsteht durch die Nutzung der Website kein Anspruch auf Zugang, Support, bestimmte Funktionen, Datenmigration, Verfügbarkeit oder Weiterbetrieb.
3. Pilot- und Testnutzung
Eine Nutzung von Feldagent in Pilot-, Test- oder Entwicklungsumgebungen kann nach individueller Absprache ermöglicht werden.
Testzugänge können zeitlich, funktional oder technisch beschränkt sein. Funktionen können geändert, entfernt, zurückgesetzt oder unterbrochen werden.
Produktive Betriebsdaten sollten in der Entwicklungsphase nur nach ausdrücklicher Freigabe und mit geeigneter Sicherung verwendet werden.
4. Benutzerkonten und Zugriff
Benutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nur berechtigten Personen Zugriff zu gewähren.
Feldagent kann Rollen wie Administrator, Manager, Lohnunternehmer oder Fahrer vorsehen. Der tatsächliche Funktionsumfang kann je nach Entwicklungsstand variieren.
Zugänge können gesperrt oder eingeschränkt werden, wenn Sicherheitsrisiken, Missbrauch, technische Probleme oder Verstösse gegen diese Bedingungen vorliegen.
5. Entwicklungsstand und Änderungen
Feldagent wird aktiv entwickelt. Benutzeroberflächen, Workflows, Preise, Funktionen, Integrationen, Datenmodelle und Dokumentationen können sich jederzeit ändern.
Screenshots, Roadmap-Angaben und Funktionsbeschreibungen sind nicht als verbindliche Zusage zu verstehen, solange kein separater schriftlicher Vertrag besteht.
6. Verfügbarkeit und Support
Während der Entwicklungsphase wird keine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Fehlerfreiheit zugesichert.
Support kann nach Möglichkeit geleistet werden, besteht aber ohne separate Vereinbarung nicht als vertraglicher Anspruch.
7. Daten und Verantwortung der Nutzer
Nutzer sind dafür verantwortlich, eingegebene Daten korrekt, rechtmässig und aktuell zu halten.
Für Test- und Pilotdaten sollten Nutzer eigene Sicherungen behalten. In der Entwicklungsphase können Datenstrukturen geändert werden.
Personenbezogene Daten dürfen nur eingegeben werden, wenn hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informiert wurden.
8. Datenschutz
Für eine produktive Nutzung ist eine vollständige Datenschutzerklärung erforderlich, die Art, Zweck, Rechtsgrundlage und Empfänger der Datenbearbeitung beschreibt.
Bis dahin gilt: Feldagent soll datensparsam und zweckgebunden entwickelt werden. Vor einer kommerziellen Veröffentlichung müssen Datenschutzprozesse, Auftragsbearbeitung, Hosting, Subunternehmer und Betroffenenrechte final dokumentiert werden.
9. Rechte an Software und Inhalten
Alle Rechte an Feldagent, einschliesslich Software, Design, Benutzeroberflächen, Texten, Markenbestandteilen und Dokumentation, verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Nutzern wird während einer Test- oder Pilotphase nur ein widerrufliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck eingeräumt.
10. Verbotene Nutzung
Feldagent darf nicht für rechtswidrige Zwecke, Sicherheitsangriffe, unbefugten Zugriff, Manipulation, Reverse Engineering oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwendet werden.
Automatisierte Lasttests, Scraping oder Integrationsversuche ohne ausdrückliche Zustimmung sind nicht erlaubt.
11. Haftung
Während der Entwicklungsphase wird Feldagent ohne Gewähr für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder dauerhafte Verfügbarkeit bereitgestellt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbruch oder Folgeschäden ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
12. Preise und Zahlungen
Auf der Website genannte Preise oder Pakete können vorläufig, unverbindlich oder modellhaft sein, solange kein produktiver Vertrag abgeschlossen wurde.
Kostenpflichtige Leistungen werden erst auf Grundlage klarer Preisangaben, aktualisierter AGB und ausdrücklicher Annahme durch den Kunden erbracht.
13. Beendigung von Testzugängen
Test- oder Pilotzugänge können beendet werden, wenn die Testphase abgeschlossen ist, technische Gründe vorliegen oder keine weitere Zusammenarbeit vorgesehen ist.
Vor einer produktiven Nutzung sollten Regelungen zu Datenexport, Löschung, Aufbewahrung und Übergabefristen separat festgelegt werden.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese vorläufigen Bedingungen orientieren sich am Schweizer Recht.
Ein verbindlicher Gerichtsstand wird vor Gründung der Gesellschaft beziehungsweise vor Abschluss produktiver Verträge final festgelegt und in den aktualisierten AGB ergänzt.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Diese Bedingungen können während der Entwicklung angepasst werden. Massgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.
Vor einem kostenpflichtigen Vertragsschluss müssen Nutzer die dann geltenden Bedingungen klar einsehen und akzeptieren können.
